Über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert der Bund die Energieberatung bzw. die s.g.
Vor-Ort-Beratung. Eine wesentliche Voraussetzung für die Förderfähigkeit der Beratung ist die Unabhängigkeit des Energieberaters.
Da die
EKOSAN GmbH neben der Beratung und Planung auch die Ausführung von energetischen Sanierungen anbietet, können wir trotz Erfüllung aller sonstigen Voraussetzungen keine BAFA-Beraternummer erlangen.
Da der Aufbau und die Inhalte des Energieberatungsberichtes gem. BAFA-Richtlinien eine Energieberatung gut strukturiert, orientieren auch wir uns bei der Beratung an den betreffenden Vorgaben.
Anstelle der im Rahmen einer Energieberatung üblichen Kostenschätzungen erhalten Sie bei einer Energieberatung durch die EKOSAN GmbH ein verbindliches Angebot zu den Sanierungsleistungen!
Gerne übermitteln wir Ihnen einen entsprechenden Musterbericht.